1. Firma / Bezeichnung / Abteilungen / Adresse
A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Sicherheitsdienstleister
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig
2. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und / oder Dienstleistungen zwischen der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden – selbst bei Kenntnis dieser – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Behördliche Genehmigung
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH arbeitet auf Grundlage der Bewachungsverordnung und besitzt die erforderliche behördliche Genehmigung gem. § 34a GewO.
4. Personal
Die Mitarbeitenden der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH stehen in keiner Beziehung zum Kunden. Alle Anweisungen, Dispositionen und vertragliche Regelungen stehen in keiner Beziehung zum Kunden.
Die Mitarbeitenden der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH werden dem Kunden vorrübergehend auf Grundlage eines Angebotes, eines Werkvertrages oder eines Rahmenvertrages zur Verfügung gestellt.
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH stattet ihr eingesetztes Personal mit einheitlicher Dienstkleidung aus, wodurch dieses bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen eindeutig als Mitarbeiter des Unternehmens erkennbar ist.
5. Nachunternehmer
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich Alarm- und Sicherheitstechnik sowie Sicherheitsdienstleistungen geeigneter Nachunternehmer zu bedienen.
Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen werden ausschließlich gemäß § 34a GewO zugelassene und zuverlässige Unternehmen eingesetzt.
Eine gesonderte Mitteilung an den Auftraggeber über den Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zwingend erforderlich.
6. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeitende der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH zur Auflösung ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Kunden zu veranlassen.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH, so ist er verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 4.500,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH bleiben davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem ehemaligen Mitarbeiter der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH.
Der Gerichtsstand im Streitfall ist Leipzig.
7. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dort ist ausdrücklich anderes bestimmt. Ein auf Grundlage eines Angebotes erteilter Auftrag / Bestellung Material oder Personal eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar.
An unsere Angebote halten wir uns in der Regel 2 Wochen vom Tag der Erstellung des Angebotes angerechnet gebunden, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Bindefrist oder es ist ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet.
Innerhalb der Frist von sieben Werktagen nach Zugang der Bestellung steht es der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, ab dem Auftragnehmer in Textform die Auftragsbestätigung zugeht.
Verträge über fortlaufende oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Dauerschuldverhältnis) werden jeweils für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Wird ein solcher Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 weiteres Jahr.
8. Preise / Preisanpassung / Preisänderung / Fahrkosten
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fahrkosten PKW – 0,38 Cent pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz
Fahrkosten Transporter – 0,45 Cent pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Inflation, Materialpreisänderungen, Auftragsnebenkosten, Änderungen im Tarifvertrag für Mitarbeiter im privaten Sicherheitsdienst, kann der Auftragnehmer vom Kunden eine Erhöhung der vereinbarten Verrechnungspreise aller Abteilungen verlangen.
9. Rechnungsstellung
Alle Rechnungen werden vorrangig elektronisch versendet, ausnahmsweise, insbesondere bei Privatpersonen per Post.
Der Eingang von Rechnungen im Standartformat oder per E-Mail werden akzeptiert.
Rechnungen, die nur gescannt wurden, können vom System nicht verarbeitet werden. Pro E- Mail Anhang nur eine Rechnung. Mehrere Rechnungen müssen zu einer PDF- Datei zusammengefasst werden. Buchungsrelevante Dokumente, die zu einer Rechnung gehören (z.B. Lieferscheine, Stundenzettel oder erläuternde Aufstellungen), müssen
zusammen mit der Rechnung entweder in einer PDF- Datei oder auch als weitere einzelne PDF- zugesandt werden.
Rechnungsempfänger:
A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Buchhaltung
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig
Rechnungs-Mailadresse: rechnung@afs-security.de
10. Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechtleistungen) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH zum Zwecke der Abhilfe mitzuteilen.
Bei etwaigen Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und den Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden nicht in angemessener Zeit (sieben Werktage) für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.
11. Abrechnung / Mindestarbeitszeit
Die Abrechnung beim Kunden erfolgt auf Grundlage des vom Kunden bestätigten Angebotes, des Werkvertrags oder dem Rahmenvertrag.
Forderungen sind unmittelbar 14 Tage nach Erbringung einzelner Teilleistungen und nach Datum der Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, sofern die Forderung bestritten wird oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Die Abrechnung der Einzelstunden erfolgt über die Mindesteinsatzzeit montags bis sonntags inklusive aller gesetzlichen Feiertage des Einsatzgebietes von 6 Stunden. Zusätzlich werden neben dem Stundenverrechnungssatz entsprechend den gültigen Tarifverträgen für Sicherheitsdienstleistungen die festgelegten Zuschläge vereinbart.
Beispiel Auszug Tarifanwendung Tarifvertrag Sachsen, Stand 2025
Nachtarbeit
23:00 – 06:00 Uhr = 10 Prozent
Sonntagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 25 Prozent
Feiertagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 50 Prozent
Andere Absprachen werden ggf. im Angebot, im Werkvertrag oder im Rahmenvertrag geregelt. Grundsätzlich wird bei einer Überschreitung des Viertelstundentaktes aufgerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die real erbrachten Stunden bzw. Mehrleistung der Mitarbeiter der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH.
12. Neukunden
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH behält sich vor, bei Neukunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese kann entweder spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fällig sein oder nach Absprache bei Auftragserteilung, in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettosumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Abschlagszahlung auf das Konto der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH erfolgen.
13. Planungspauschale
Grundlage der Planungspauschale ist das vom Kunden bestätigte Angebot.
Je nach Auftragsgröße bzw. Planungsaufwand wird pro Auftrag und Angebot eine Planungspauschale berechnet.
14. Stornierung durch den Kunden
Sollte die Veranstaltung vom Kunden nicht durchführbar sein, ist die Auftragserteilung bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden kostenlos stornierbar. Diese und nachfolgende Regelungen gelten auch für die Absage durch Pandemien oder Unwetter.
Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs- und / oder Rücktrittsrechten von dem Vertrag Abstand nehmen will (Stornierung) ist dies bis 10 Werktage (montags bis freitags) vor Beginn der Veranstaltung zulässig, wobei er dann verpflichtet ist, angemessenen Ersatz zu leisten.
Bei einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Nichterfüllungsschadens wie folgt verpflichtet:
- Stornierung bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung = 35% der Nettoauftragssumme
- Stornierung bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung = 65% der Nettoauftragssumme
- Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung = 85% der Nettoauftragssumme
- Erfolgt der Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Kunde verpflichtet die vertraglich genannte vereinbarte vollen Nettoauftragssumme zu zahlen.
Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden werden die bis dahin entstandenen Kosten für Ware und / oder Dienstleistungen, die von der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH für den Kunden bearbeitet und / oder beschafft wurden, dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
15. Miete Material
Der Mietpreis gilt ab Lager bzw. ab Transporttag. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Auftrag.
Vereinbarte Mietpreise bei Material beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit. Das Mietverhältnis sowie insbesondere die Obhutspflicht des Kunden inklusive Bewachung bestehen bis zur endgültigen und vollständigen Rückgabe der Mietsache an die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache am Einsatzort für den Zeitraum des Einsatzes, der Lieferung, Lagerung oder Abholung vor Diebstahl oder Verschlechterung zu schützen.
Der Kunde haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder Gebrauch der Mietsache herrühren.
Die Mietgegenstände dürfen vom Kunden nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal transportiert, aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Bei Mietgeräten oder Mietkleidung erfolgt eine Abrechnung der Reinigung nach Aufwand bzw. Grad der Verschmutzung nach Aufwand und Kostenrechnung.
Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden, Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes sowie Wegnahmerechte des Mieters verjähren in 12 Monaten.
16. Kaution
Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH kann für einzelne Mietgegenstände eine Kaution nach eigenem Ermessen fordern. Die Kaution wird 48 Stunden vor Anlieferung oder Übergabe an den Kunden plus gesetzliche Mehrwertsteuer als Kautionszahlung auf das Konto der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH bei der Sparkasse Leipzig überwiesen. Werden der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH die Mietgegenstände unversehrt zurückgegeben, so wird die Kaution ohne Abzüge innerhalb von 48 Stunden (ausgenommen samstags, sonntags und feiertags) ohne Abzüge zurückgezahlt.
17. Geheimhaltung
Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und der Kunde verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit sowie auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages, absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH, für den Fall der Verletzung der vertraglichen Geheimhaltungspflicht eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Anspruch auf Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleibt von der Zahlung unberührt.
18. Datenschutz
Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. F. Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH behandelt alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Durchführung von Veranstaltungen sind das Erheben, Speichern und Verarbeiten persönlicher Daten unumgänglich. Dies geschieht ausschließlich zum Zwecke der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Veranstaltungsablauf involviert sind und soweit der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht.
Mit Entstehung des Vertragsverhältnisses erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass die von ihm gemachten Angaben im Rahmen der Organisation, Abwicklung zur Auftragserfüllung gespeichert, verarbeitet und den jeweiligen Erfordernissen entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrages erforderlich sind.
19. Haftung, Verjährung, Versicherung
Zur Abdeckung von Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Arbeit zugefügt werden, wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Haftung der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH richtet sich – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten haben.
Soweit der Schaden auf einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruht oder es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt, bleiben die Rechte des Kunden durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntnis des Bestellers. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden, für welche wir gemäß Ziffer 5 unbeschränkt haften. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen für die AXA Versicherung AG sowie den Produktbezogenen Bedingungen für die AXA Versicherung AG Betriebshaftpflichtversicherung
für betriebliche oder berufliche Risiken.
Die Deckungssummen je Versicherungsfall betragen:
für Personen-, Sach– und Vermögensschäden pauschal 5.000.000,00 Euro.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Insbesondere bestätigen wir folgenden Versicherungsschutz:
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen, insbesondere DSGV und BDSG im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme
- Abhandenkommen bewachter Sachen inkl. unerlaubter Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen 5.000.000,00 Euro je Versicherungsfall, 2fach maximiert
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten im Rahmen der o.g.
Vertrags-Deckungssumme - Bearbeitungs-, Tätigkeitsschäden im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme
- Umweltrisikoversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadenversicherung)
im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme, 1fach maximiert
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntniserlangung bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis hiervon seitens des Auftraggebers; ohne Rücksicht auf die
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Auftraggebers jedoch spätestens in drei Jahren von der Anspruchsentstehung an.
20. Kündigung
Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Arbeiten umgehend einzustellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilwiese länger als zwei Monate in Verzug ist.
Wenn der Kunde einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder wiederholt seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
In allen Fällen steht der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH die vereinbarte Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen in voller Höhe zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
21. Höhere Gewalt – Unterbrechung der Dienstleistung
Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt wird die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Einen Anspruch auf hundertprozentige Erfüllung hat der Kunde in diesen Fällen nicht.
Im Falle der Unterbrechung oder Beendigung hat der Kunde sämtliche Leistungen bis zum Punkt der Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen.
22. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für das Schriftformerfordernis selbst.
Sofern eine Bestimmung rechtsunwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass der mit ihr wirtschaftliche erstrebte Zweck möglichst nahe erreicht wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer gewerblichen Hauptniederlassung, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Leipzig den 17.12.2025
A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig
