1. Firma / Bezeichnung / Abteilungen / Adresse

A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Sicherheitsdienstleister
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig

2. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und / oder Dienstleistungen zwischen der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden, selbst bei Kenntnis dieser, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Behördliche Genehmigung

Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH arbeitet auf Grundlage der Bewachungsverordnung und besitzt die erforderliche behördliche Genehmigung gem. § 34a GewO.

4. Personal

Die Mitarbeitenden der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH stehen in keiner Beziehung zum Kunden. Alle Anweisungen, Dispositionen und vertragliche Regelungen stehen in keiner Beziehung zum Kunden.

Die Mitarbeitenden der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH werden dem Kunden vorübergehend auf Grundlage eines Angebotes, eines Werkvertrages oder eines Rahmenvertrages zur Verfügung gestellt.

Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH stattet ihr eingesetztes Personal mit einheitlicher Dienstkleidung aus, wodurch dieses bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen eindeutig als Mitarbeiter des Unternehmens erkennbar ist.

5. Nachunternehmer

Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich Alarm- und Sicherheitstechnik sowie Sicherheitsdienstleistungen geeigneter Nachunternehmer zu bedienen.
Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen werden ausschließlich gemäß § 34a GewO zugelassene und zuverlässige Unternehmen eingesetzt.
Eine gesonderte Mitteilung an den Auftraggeber über den Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zwingend erforderlich. Auf Anfrage des Auftraggebers weist die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH die Qualifikation des Nachunternehmers nach.

6. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

(1) Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben oder einzustellen, sofern die Einstellung auf eine aktive Abwerbemaßnahme zurückzuführen ist.

(2) Definition der Abwerbung
Eine Abwerbung liegt insbesondere vor, wenn eine Partei – Mitarbeiter der anderen Partei gezielt kontaktiert, um einen Arbeitsplatzwechsel zu erreichen, oder – Dritte beauftragt, entsprechende Kontaktaufnahmen vorzunehmen. (Reine Initiativbewerbungen ohne vorherige Einflussnahme gelten nicht als Abwerbung.)

(3) Vertragsstrafe
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich die verletzende Partei, an die andere Partei eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt ein Bruttojahresgehalt des betroffenen Mitarbeiters, berechnet nach dessen zuletzt bezogenem Jahresbruttogehalt. Die Parteien sind sich einig, dass diese Höhe der Bedeutung der Verpflichtung und dem wirtschaftlichen Interesse beider Seiten entspricht. (Angelehnt an marktübliche Klauseln und BGH‑konforme Modelle.)

(4) Herabsetzungsmöglichkeit
Die verletzende Partei kann eine Herabsetzung der Vertragsstrafe nach § 343 BGB verlangen, wenn die festgesetzte Strafe unverhältnismäßig hoch ist.

(5) Schadensersatz
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

7. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein auf Grundlage eines Angebotes erteilter Auftrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sofern wir ein verbindliches Angebot abgeben, halten wir uns an dieses für 2 Wochen ab Erstellungsdatum gebunden, sofern keine andere Frist angegeben ist.

Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt innerhalb von sieben Werktagen durch den Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, wobei Textform (z.B. E-Mail) i. S. d. § 126b BGB genügt, zustande.

Verträge über fortlaufende oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Dauerschuldverhältnisse) werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen.

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verlängern sich Verträge jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) verlängern sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8. Preise / Preisanpassung / Preisänderung / Fahrkosten

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fahrkosten PKW – 0,38 EUR pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz
Fahrkosten Transporter – 0,45 EUR pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz

Der vereinbarte Stundenverrechnungssatz basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen tarifvertraglichen Regelungen nach Manteltarifvertrag in Verbindung mit dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen.

Erhöhen sich die tariflichen Löhne, Gehälter oder sonstigen tariflichen Leistungen (z. B. Mehrarbeits-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge) während der Vertragslaufzeit, erhöhen sich die vereinbarten Stundenverrechnungssätze entsprechend. Die Erhöhung tritt automatisch zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die tarifliche Änderung verbindlich wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Änderung der Tariflöhne und die daraus resultierende Anpassung der Stundenverrechnungssätze unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Anpassung erfolgt auf Basis des prozentualen Anstiegs der Lohnelemente. Die Anpassung ist vom Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der tariflichen Wirksamkeit zu zahlen.

9. Rechnungsstellung

Alle Rechnungen werden vorrangig elektronisch versendet, ausnahmsweise, insbesondere bei Privatpersonen per Post.
Der Eingang von Rechnungen im Standardformat oder per E-Mail wird akzeptiert.

Rechnungen, die nur gescannt wurden, können vom System nicht verarbeitet werden. Pro E- Mail Anhang nur eine Rechnung. Buchungsrelevante Dokumente, die zu einer Rechnung gehören (z.B. Lieferscheine, Stundenzettel oder erläuternde Aufstellungen), müssen
zusammen mit der Rechnung entweder in einer PDF- Datei oder auch als weitere einzelne PDF- zugesandt werden.

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, außer zwischen den Parteien ist ein anderes Zahlungsziel vertraglich vereinbart.

Rechnungsempfänger:
A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig

Rechnungs-Mailadresse: rechnung@afs-security.de

10. Beanstandungen

Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechtleistungen) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH zum Zwecke der Abhilfe mitzuteilen.

Bei etwaigen Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und den Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden nicht in angemessener Zeit (sieben Werktage) für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

11. Abrechnung / Mindestarbeitszeit

Die Abrechnung beim Kunden erfolgt auf Grundlage des vom Kunden bestätigten Angebotes, des Werkvertrags oder dem Rahmenvertrag.
Forderungen sind unmittelbar 14 Tage nach Erbringung einzelner Teilleistungen und nach Datum der Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH berechtigt, für jede berechtigte Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB unberührt.

Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden sowie gesetzlicher Verzugszinsen bleibt hiervon unberührt.

Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Die Abrechnung der Einzelstunden erfolgt über die Mindesteinsatzzeit montags bis sonntags inklusive aller gesetzlichen Feiertage des Einsatzgebietes von 6 Stunden. Zusätzlich werden neben dem Stundenverrechnungssatz entsprechend den gültigen Tarifverträgen für Sicherheitsdienstleistungen die festgelegten Zuschläge vereinbart.

Beispiel Auszug Tarifanwendung Tarifvertrag Sachsen, Stand 2025

Nachtarbeit
23:00 – 06:00 Uhr = 10 Prozent

Sonntagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 25 Prozent

Feiertagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 50 Prozent

Andere Absprachen werden ggf. im Angebot, im Werkvertrag oder im Rahmenvertrag geregelt. Grundsätzlich wird bei einer Überschreitung des Viertelstundentaktes aufgerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die real erbrachten Stunden bzw. Mehrleistung der Mitarbeiter der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH.

12. Neukunden

Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH behält sich vor, bei Neukunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese kann entweder spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fällig sein oder nach Absprache bei Auftragserteilung, in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettosumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Abschlagszahlung auf das Konto der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH erfolgen.

13. Planungspauschale

Grundlage der Planungspauschale ist das vom Kunden bestätigte Angebot.

Je nach Auftragsgröße bzw. Planungsaufwand wird pro Auftrag und Angebot eine Planungspauschale berechnet.

14. Stornierung durch den Kunden

Sollte die Veranstaltung vom Kunden nicht durchführbar sein, ist die Auftragserteilung bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden kostenlos stornierbar. Diese und nachfolgende Regelungen gelten auch für die Absage durch Pandemien oder Unwetter.

Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs- und / oder Rücktrittsrechten von dem Vertrag Abstand nehmen will (Stornierung) ist dies bis 10 Werktage (montags bis freitags) vor Beginn der Veranstaltung zulässig, wobei er dann verpflichtet ist, angemessenen Ersatz zu leisten.
Bei einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Nichterfüllungsschadens wie folgt verpflichtet:

Stornierung bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung = 35% der Nettoauftragssumme

Stornierung bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung = 65% der Nettoauftragssumme

Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung = 85% der Nettoauftragssumme

Erfolgt der Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Kunde verpflichtet die vertraglich genannte vereinbarte volle Nettoauftragssumme zu zahlen

Bei Stornierung des Vertrages seitens des Kunden werden die bis dahin entstandenen Kosten für Ware und / oder Dienstleistungen, die von der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH für den Kunden bearbeitet und / oder beschafft wurden, dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.

15. Miete Material

Der Mietpreis gilt ab Lager bzw. ab Transporttag. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Auftrag.

Vereinbarte Mietpreise bei Material beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit. Das Mietverhältnis sowie insbesondere die Obhutspflicht des Kunden inklusive Bewachung bestehen bis zur endgültigen und vollständigen Rückgabe der Mietsache an die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache am Einsatzort für den Zeitraum des Einsatzes, der Lieferung, Lagerung oder Abholung vor Diebstahl oder Verschlechterung zu schützen.

Der Kunde haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder Gebrauch der Mietsache herrühren.

Die Mietgegenstände dürfen vom Kunden nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal transportiert, aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Bei Mietgeräten oder Mietkleidung erfolgt eine Abrechnung der Reinigung nach Aufwand bzw. Grad der Verschmutzung nach Aufwand und Kostenrechnung.

Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden, Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes sowie Wegnahmerechte des Mieters verjähren in 12 Monaten.

16. Kaution

Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH kann für einzelne Mietgegenstände eine Kaution nach eigenem Ermessen fordern. Die Kaution wird 48 Stunden vor Anlieferung oder Übergabe an den Kunden plus gesetzliche Mehrwertsteuer als Kautionszahlung auf das Konto der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH bei der Sparkasse Leipzig überwiesen. Werden der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH die Mietgegenstände unversehrt zurückgegeben, so wird die Kaution innerhalb von 48 Stunden (ausgenommen samstags, sonntags und feiertags) ohne Abzüge zurückgezahlt.

17. Geheimhaltung

Die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH und der Kunde verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit sowie auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages, absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH, für den Fall der Verletzung der vertraglichen Geheimhaltungspflicht angemessene Vertragsstrafe im Einzelfall, max. 10 % des Auftragsvolumens zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Anspruch auf Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleibt von der Zahlung unberührt.

18. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten sind. Diese ist jederzeit unter
https://www.afs-security.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, sofern erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

19. Haftung, Verjährung, Versicherung

Zur Abdeckung von Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Arbeit zugefügt werden, wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Die Haftung der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH richtet sich, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten haben.

Soweit der Schaden auf einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruht oder es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt, bleiben die Rechte des Kunden durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG für betriebliche und berufliche Risiken. Die Deckungssummen je Versicherungsfall betragen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5.000.000,00 Euro. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Insbesondere bestätigen wir folgenden Versicherungsschutz im Rahmen der vorgenannten Deckungssummen:

Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen, insbesondere DSGVO und BDSG im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme

Abhandenkommen bewachter Sachen inkl. unerlaubter Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen 5.000.000,00 Euro je Versicherungsfall, 2fach maximiert

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten im Rahmen der o.g.
Vertrags-Deckungssumme

Bearbeitungs-, Tätigkeitsschäden im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme

Umweltrisikoversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadenversicherung)
im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme, 1fach maximiert

20. Kündigung

Die A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Arbeiten umgehend einzustellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise länger als zwei Monate in Verzug ist.

Wenn der Kunde einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder wiederholt seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

In allen Fällen steht der A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH die vereinbarte Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen in voller Höhe zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

21. Höhere Gewalt – Unterbrechung der Dienstleistung

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt wird die Firma A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Einen Anspruch auf hundertprozentige Erfüllung hat der Kunde in diesen Fällen nicht.
Im Falle der Unterbrechung oder Beendigung hat der Kunde sämtliche Leistungen bis zum Punkt der Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen.

22. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Leipzig den 30.04.2026

A.F.S. Agentur für Sicherheit GmbH
Mockauer Straße 26
04357 Leipzig